Direkt zum Inhalt

Dienstwagen: Widerruf der Gebrauchsüberlassung

Sikov/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
Sikov/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
Lesedauer: ca. 5 Minuten

Dienstwagen: Widerruf der Gebrauchsüberlassung

Problempunkt

Die Mitarbeiterin ist bei einem Konzernunternehmen als Vertriebsbeauftragte beschäftigt. Auf ihren Antrag erhielt sie 2005 ein Geschäftsfahrzeug (Gfz) für Geschäfts- und Privatfahrten. Der Überlassungsvertrag nimmt auf die Konzernrichtlinie für die Gebrauchsüberlassung Bezug. Dort heißt es u. a.:

"9.4 Wirtschaftlichkeit

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium