Diskriminierende Kündigung im Kleinbetrieb
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Diskriminierende Kündigung im Kleinbetrieb
Problempunkt
Die 1950 geborene Klägerin war seit 1991 als medizinisch-technische Assistentin bei einer urologischen Gemeinschaftspraxis beschäftigt. Zu ihren Aufgaben gehörten Verwaltungstätigkeiten ebenso wie mikroskopische und mikrobiologische Untersuchungen im Labor.
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