Diskriminierung bei Stellenanzeige
Problempunkt
Die Klägerin hatte sich auf eine Stellenanzeige des für Hamburg zuständigen Landesverbands des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche beworben. Darin wurde für den Bereich "Soziales und Ökumene/Fachbereich Migration und Existenzsicherung ein/e Sozialpädagoge/in für das Teilprojekt Integrationslotse Hamburg" gesucht. Als Einstellungsvoraussetzung war u. a. "ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Sozialpädagogik/Sozialwissenschaften (o. Ä.)" gefordert. Außerdem wies die Stellenanzeige darauf hin, dass die Beklagte als diakonische Einrichtung die Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche voraussetzt.
Weiterlesen mit AuA-Digital
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-Digital oder AuA-Complete. Mehr Informationen zu unseren Produkten »
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Redaktion (allg.)

◂ Heft-Navigation ▸
1 Dauer des Urlaubs
Ausgangspunkt für die Berechnung des gesetzlichen Mindesturlaubs ist § 3 BUrlG. Danach beträgt der Urlaub jährlich
am 1. Juli hat Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft für ein halbes Jahr unter dem Motto „Gemeinsam. Europa wieder stark machen.“
Problempunkt
Die Klägerin war als Altenpflegerin beschäftigt. Nach ihrem Arbeitsvertrag stand ihr ein Anspruch auf jährlich 28
In Deutschland arbeitende ausländische Beschäftigte, deren Wohnort sich im Ausland befindet, haben für den deutschen Arbeitsmarkt merklich an