EGMR: Arbeitgeber dürfen E-Mails der Arbeitnehmer überwachen
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EGMR: Arbeitgeber dürfen E-Mails der Arbeitnehmer überwachen
Problempunkt
Der 1979 geborene Herr Barbulescu war bei einem privaten Arbeitgeber in Rumänien als Vertriebsingenieur beschäftigt. Das Unternehmen hatte auf den betrieblichen Rechnern einen Instant-Messenger-Dienst zur Kommunikation mit Kunden für den Vertrieb von Waren eingerichtet.
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