Eingruppierung auch bei tarifungebundenen Arbeitnehmern
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Eingruppierung auch bei tarifungebundenen Arbeitnehmern
Problempunkt
Ein tarifgebundener Arbeitgeber stellte einen Teil seiner Arbeitnehmer ohne Bezugnahme auf den Tarifvertrag ein. Bei diesen verzichtete er auf ein Eingruppierungsverfahren nach § 99 BetrVG. Der Betriebsrat verlangte, ein solches durchzuführen. In der ersten Instanz obsiegte der Betriebsrat, in der zweiten der Arbeitgeber.
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