Einigungsstellenspruch über ein Alkoholverbot
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Einigungsstellenspruch über ein Alkoholverbot
Problempunkt
In ihrem Spruch hatte die Einigungsstelle u.a. folgende Regelung getroffen:"
...
2. Regelung über den Konsum von Alkohol
a) Die Besatzungsmitglieder dürfen bei Dienstantritt nicht unter der Wirkung von alkoholischen Getränken stehen. In der Dienstzeit dürfen sie zudem keine alkoholischen Getränke zu sich nehmen (0,0 Promille im Blut).
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