Einsatz im Drei-Schicht-System
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Einsatz im Drei-Schicht-System
Problempunkt
Der Kläger war als Pflegefachkraft in einem Pflegeheim tätig. Sein am 8.6.1999 geschlossener Arbeitsvertrag regelte u.a.: "Die Lage der Arbeitszeit bestimmt die Arbeitgeberin aufgrund umfassend vereinbarten Direktionsrechts nach billigem Ermessen mit Blick auf die betrieblichen Notwendigkeiten. Die Arbeitszeit kann auf max.
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