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Ergänzende Vertragsauslegung nach Tarifsukzession

Sikov/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Ergänzende Vertragsauslegung nach Tarifsukzession

Problempunkt

Der klagende Busfahrer meinte, dass er trotz einer tarifvertraglichen Arbeitszeiterhöhung auf 39 Stunden weiterhin nur 38,5 Stunden pro Woche zu arbeiten hätte. Im Arbeitsvertrag von 2002 war mit der rheinland-pfälzischen Arbeitgeberin vereinbart:

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