Ergänzende Vertragsauslegung nach Tarifsukzession
Lesedauer: ca. 4 Minuten
Ergänzende Vertragsauslegung nach Tarifsukzession
Problempunkt
Der klagende Busfahrer meinte, dass er trotz einer tarifvertraglichen Arbeitszeiterhöhung auf 39 Stunden weiterhin nur 38,5 Stunden pro Woche zu arbeiten hätte. Im Arbeitsvertrag von 2002 war mit der rheinland-pfälzischen Arbeitgeberin vereinbart:
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
