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Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe

Problempunkt

Die Klägerin, ein Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsunternehmen, machte gegen den bei ihr seit 1995 tätigen Beklagten wegen der angeblichen Abwerbung von 13 Mandanten einen Vertragsstrafenanspruch von 13 Monatsgehältern geltend, den sie in der Folgezeit auf fünf Wettbewerbsverstöße und somit fünf Gehälter beschränkt hat.

 

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