Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe
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Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe
Problempunkt
Die Klägerin, ein Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsunternehmen, machte gegen den bei ihr seit 1995 tätigen Beklagten wegen der angeblichen Abwerbung von 13 Mandanten einen Vertragsstrafenanspruch von 13 Monatsgehältern geltend, den sie in der Folgezeit auf fünf Wettbewerbsverstöße und somit fünf Gehälter beschränkt hat.
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