Geschlechterdiskriminierung bei Beförderung
Problempunkt
Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung bei einer Beförderungsentscheidung. Die Klägerin bekleidet einen von drei Abteilungsleiterposten im Bereich "International Marketing", dem der Vizepräsident X vorstand. Als dessen Stelle vakant wurde, beförderte das Unternehmen einen der beiden männlichen Kollegen der Klägerin. Hierüber unterrichtete Herr X die schwangere Klägerin in einem Gespräch, dessen Inhalt streitig ist.
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Redaktion (allg.)
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Problempunkt
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