Geschlechtsbezogene Diskriminierung bei Beförderung
Problempunkt
Die Arbeitnehmerin war bei Sony im Bereich "International Marketing" als eine von drei Abteilungsleitern beschäftigt. Im September 2005 wurde die Stelle des Vorgesetzten frei. Die Arbeitgeberin besetzte diese mit einem Mann und nicht mit der damals schwangeren Klägerin. Diese begehrte die Zahlung einer Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund ihres Geschlechts. Sie habe die Stelle wegen ihrer Schwangerschaft nicht erhalten. Dafür sprächen als Indizien
? dass sie in der Vergangenheit den Bereichsleiter bei dessen Abwesenheit alleine vertrat;
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Redaktion (allg.)
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Problempunkt
Die Beteiligten streiten über die Verpflichtung zur Aufhebung einer Versetzung des vorbestraften Arbeitnehmers A. Der
Problempunkt
Die Klägerin war bei der Beklagten zunächst in deren Betrieb in H als Assistentin der Geschäftsleitung beschäftigt. Die
Vor dem LAG Nürnberg (Beschl. v. 10.9.2021 – 4 TaBV 29/19) stritten Arbeitgeber und Gesamtbetriebsrat über die Frage, ob dieser ein
Das Thema, welche geldwerten Leistungen einem Betriebsratsmitglied gewährt werden dürfen, beschäftigt die Gerichte immer wieder. Vor dem
Die Vorbereitungen sind im vollen Gang, die Messen sind bereits sehr gut gebucht. Am 18. und 19. April präsentieren führende Unternehmen
Einführung
Kritik am kirchlichen Arbeitsrecht gibt es seit der Etablierung eigener arbeitsrechtlicher Regelungen und Strukturen. Im