Haftung des Arbeitgebers für Diskriminierung bei Bewerbungen
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Haftung des Arbeitgebers für Diskriminierung bei Bewerbungen
Problempunkt
Der Kläger begehrte eine Entschädigung i. H. v. mindestens 16.000 Euro von der Beklagten, da er sich bei einer erfolglosen Stellenbewerbung benachteiligt sah. Er ist Dipl.-Betriebswirt (FH) und war zuletzt als Lehrkraft einer privaten Fachoberschule tätig.
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