Haftung des Arbeitgebers für hinterzogene Lohnsteuer
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Haftung des Arbeitgebers für hinterzogene Lohnsteuer
Problempunkt
Die Parteien stritten darüber, ob die Arbeitgeberin für Lohnsteuerbeträge gegenüber dem Finanzamt haftet, die sie aufgrund von Steuerhinterziehungen einer Arbeitnehmerin zu niedrig angemeldet und abgeführt hatte. Die Personalleiterin einer GmbH war u. a. für die Lohnbuchhaltung zuständig. In den Jahren 2001 bis 2003 manipulierte sie ihre eigenen Gehaltsabrechnungen.
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