Haftung eines Arbeitnehmers
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Haftung eines Arbeitnehmers
Problempunkt
Der Beklagte war seit April 2000 bei der Klägerin als Kundenberater beschäftigt. Zu seinen Aufgaben gehörte die Betreuung von Wertpapierdepots durch Beratung und Ausführung von Kundenorders. Daneben verfügte er selbst über mehrere Wertpapierdepots, darunter 9.000 von 1.375.000 Aktien der P-AG. Dieselben befanden sich auch in den Aktiendepots seiner Kunden.
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