Herausgabe von Schmiergeldern
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Herausgabe von Schmiergeldern
Problempunkt
Die Arbeitgeberin ist im Immobiliengeschäft tätig. Der Mitarbeiter (Beklagter zu 1) war bei ihr als Leiter des Bauwesens und des Immobilienmanagements tätig und besaß Vollmacht. Zu seinen Aufgaben gehörte die Vergabe von Bauaufträgen im Hinblick auf die Erstellung, Sanierung und Wartung von Gebäuden.
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