Problempunkt
Arbeitgeber und Arbeitnehmer hatten zunächst einen formwirksamen sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen. Einige Monate später wurde der Beschäftigte zum ordentlichen Mitglied des Betriebsrats gewählt. Ein halbes Jahr darauf vereinbarten die Parteien eine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses. Drei Monate vor Ablauf teilte das Unternehmen dem Mitarbeiter schließlich mit, dass nach Ablauf der Befristung das Arbeitsverhältnis nicht fortgesetzt werde. Es hatte bei vier weiteren Arbeitnehmern, die ebenfalls befristet beschäftigt waren, ähnlich entschieden und eine Entfristung abgelehnt.
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Redaktion (allg.)
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Problempunkt
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