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Kein Anspruch auf Abschluss eines (bestimmten) Tarifvertrags

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Kein Anspruch auf Abschluss eines (bestimmten) Tarifvertrags

Problempunkt

Die klagende Gewerkschaft (Deutsche Orchestervereinigung) hatte mit dem beklagten Arbeitgeberverband (Deutscher Bühnenverein) seit Jahren Tarifverträge für die Arbeitsverhältnisse der Mitglieder von Kulturorchestern geschlossen. Für die Vergütung sieht der Tarifvertrag für Kulturorchester eine Anpassungspflicht vor.

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