Kein Anspruch auf Abschluss eines (bestimmten) Tarifvertrags
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Kein Anspruch auf Abschluss eines (bestimmten) Tarifvertrags
Problempunkt
Die klagende Gewerkschaft (Deutsche Orchestervereinigung) hatte mit dem beklagten Arbeitgeberverband (Deutscher Bühnenverein) seit Jahren Tarifverträge für die Arbeitsverhältnisse der Mitglieder von Kulturorchestern geschlossen. Für die Vergütung sieht der Tarifvertrag für Kulturorchester eine Anpassungspflicht vor.
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