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Keine Aufteilung von Pflegezeit

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten

Keine Aufteilung von Pflegezeit

Problempunkt

Der Kläger arbeitet bei der Beklagten als Betriebsmittelkonstrukteur. Seine Mutter ist pflegebedürftig (Pflegestufe I). Im Februar 2009 teilte der Kläger seiner Arbeitgeberin mit, er werde gem. § 3 PflegeZG Mitte Juni fünf Tage Pflegezeit in Anspruch nehmen. Die Voraussetzungen lagen vor.

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