Keine Aufteilung von Pflegezeit
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Keine Aufteilung von Pflegezeit
Problempunkt
Der Kläger arbeitet bei der Beklagten als Betriebsmittelkonstrukteur. Seine Mutter ist pflegebedürftig (Pflegestufe I). Im Februar 2009 teilte der Kläger seiner Arbeitgeberin mit, er werde gem. § 3 PflegeZG Mitte Juni fünf Tage Pflegezeit in Anspruch nehmen. Die Voraussetzungen lagen vor.
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