Keine Diskriminierung bei Aufforderung zum Deutschkurs

1. Die an einen ausländischen Arbeitnehmer gerichtete Aufforderung, an einem arbeitsnotwendigen Sprachkurs teilzunehmen, ist nicht diskriminierend und entschädigungspflichtig.

2. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer unter Verstoß gegen Arbeits- oder Tarifvertrag angehalten wird, den Deutschkurs auf eigene Kosten und außerhalb der Arbeitszeit zu absolvieren.

BAG, Urteil vom 22. Juni 2011 – 8 AZR 48/10

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Bild: WavebreakmediaMicro/stock.adobe.com
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Problempunkt

Die Beklagte, die ein Schwimmbad betreibt, beschäftigt die Klägerin, deren Muttersprache kroatisch ist, mit einer Unterbrechung seit Juni 1985. Die Klägerin war als Reinigungskraft und seit etlichen Jahren zusätzlich als Vertretung der Kassenkräfte eingesetzt. Anfang 2006 wurde sie aufgefordert, außerhalb der Arbeitszeit und auf eigene Kosten einen Deutschkurs in der Volkshochschule zu besuchen. Sie erklärte sich zwar zur Absolvierung eines Sprachkurses bereit, forderte allerdings eine Kostenübernahme durch die Beklagte, was diese ablehnte.

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