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Keine Diskriminierung bei Aufforderung zum Deutschkurs

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Keine Diskriminierung bei Aufforderung zum Deutschkurs

Problempunkt

Die Beklagte, die ein Schwimmbad betreibt, beschäftigt die Klägerin, deren Muttersprache kroatisch ist, mit einer Unterbrechung seit Juni 1985. Die Klägerin war als Reinigungskraft und seit etlichen Jahren zusätzlich als Vertretung der Kassenkräfte eingesetzt.

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