Keine Diskriminierung bei Aufforderung zum Deutschkurs
Problempunkt
Die Beklagte, die ein Schwimmbad betreibt, beschäftigt die Klägerin, deren Muttersprache kroatisch ist, mit einer Unterbrechung seit Juni 1985. Die Klägerin war als Reinigungskraft und seit etlichen Jahren zusätzlich als Vertretung der Kassenkräfte eingesetzt. Anfang 2006 wurde sie aufgefordert, außerhalb der Arbeitszeit und auf eigene Kosten einen Deutschkurs in der Volkshochschule zu besuchen. Sie erklärte sich zwar zur Absolvierung eines Sprachkurses bereit, forderte allerdings eine Kostenübernahme durch die Beklagte, was diese ablehnte.
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Redaktion (allg.)
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