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Keine Diskriminierung bei Höchstaltersgrenze in Versorgungsordnung

Bild: Corgarashu / stock.adobe.com
Lesedauer: ca. 4 Minuten

Keine Diskriminierung bei Höchstaltersgrenze in Versorgungsordnung

Problempunkt

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) stellt eine freiwillige zusätzliche Sozialleistung des Arbeitgebers dar. Die Rechtsprechung gewährt ihm daher einen weiten Gestaltungs- und Ermessensspielraum.

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