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Keine Diskriminierung nach AGG

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Keine Diskriminierung nach AGG

Problempunkt

Die Klägerin verlangt von der beklagten Arbeitgeberin Zahlung einer Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Sie behauptet, ihre auf eine Stellenanzeige der Beklagten erfolglos eingereichte Bewerbung sei zu Unrecht abgelehnt worden. Die Klägerin ist älter als 45 Jahre und nicht deutscher Herkunft.

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