Keine Rückzahlung von Fortbildungskosten bei unwirksamer Klausel
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Keine Rückzahlung von Fortbildungskosten bei unwirksamer Klausel
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Rückzahlung von Fortbildungskosten i. H. v. 18.000 Euro. Der Beklagte ist Pilot bei der Klägerin. Mit dieser schloss er einen Dienstvertrag, der als Vertragsbeginn den "Erstflug Supervision D" vorsah.
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