Kürzung einer Sonderzuwendung bei Krankheit?
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Kürzung einer Sonderzuwendung bei Krankheit?
Problempunkt
Die Klägerin arbeitet seit dem 1. April 1986 als Finanzbuchhalterin für die Beklagte. Sie ist teilzeitbeschäftigt mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 25 Stunden und bezog im Jahr 2000 ein tarifliches Entgelt von monatlich 4 197,14 DM brutto.
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