Mehrarbeit von Leiharbeitnehmern
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Mehrarbeit von Leiharbeitnehmern
Problempunkt
Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung betreibende Arbeitgeberin hat mit ihren Leiharbeitnehmern u.a. formularmäßig vereinbart: "§ 3 Arbeitszeit: Die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit ohne Arbeitspausen beträgt im Durchschnitt 35 Stunden. Die Lage der Arbeitszeit wird von der Firma festgelegt.
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