Minderung der Sozialplanabfindung bei älteren Arbeitnehmern
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Minderung der Sozialplanabfindung bei älteren Arbeitnehmern
Problempunkt
Der im Oktober 1948 geborene Kläger schloss mit der Beklagten einen Aufhebungsvertrag und trat mit Ablauf des 31.12.2008 in ein auf ein Jahr befristetes Arbeitsverhältnis zur Transfergesellschaft der Beklagten über. Ein Sozialplan sah für diesen Fall eine Abfindung vor.
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