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Mindestlohn bei Leiharbeit

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Mindestlohn bei Leiharbeit

Problempunkt

Die Parteien stritten über Mindestlohnansprüche. Der Kläger ist gelernter Maler und seit 2006 beim beklagten Zeitarbeitsunternehmen als Produktionshelfer/Hilfskraft beschäftigt. Von Februar bis April 2007 setzte die Beklagte ihn bei einem Entleiher, der keinen Maler- oder Lackiererbetrieb betreibt, zu Malerarbeiten ein.

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