Private Internetnutzung: Browserverlauf des Dienstrechners
Problempunkt
Die Parteien stritten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Arbeitgeberkündigung. Der beklagte Arbeitgeber hatte dem Kläger einen Dienstrechner überlassen. Die Privatnutzung des Internets war dem Kläger nur in Ausnahmefällen während der Pausen erlaubt. Nach Hinweisen auf eine erhebliche Privatnutzung des Internets, wertete das Unternehmen ohne Zustimmung des Arbeitnehmers den Browserverlauf des Dienstrechners aus. Die Auswertung ergab, dass der Kläger den dienstlichen Internetanschluss während der Arbeitszeit über einen Zeitraum von 30 Arbeitstagen im Umfang von knapp 40 Stunden privat genutzt hatte.
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Redaktion (allg.)
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