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Privatnutzung des Dienstwagens bei Arbeitsunfähigkeit

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Privatnutzung des Dienstwagens bei Arbeitsunfähigkeit

Problempunkt

Der Kläger war bei der Beklagten als Bauleiter beschäftigt. In seinem Arbeitsvertrag hieß es: "Die Firma stellt Herrn ? einen Pkw auch zur privaten Nutzung in angemessenem Umfang zur Verfügung." Der Kläger war zehn Monate arbeitsunfähig erkrankt. Die gesetzliche Entgeltfortzahlung endete nach sechs Wochen.

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