Rechtsgeschäfte ohne vorherigen Gemeinderatsbeschluss
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Rechtsgeschäfte ohne vorherigen Gemeinderatsbeschluss
Problempunkt
Seit fast 57 Jahren ging die bayerische Arbeitswelt davon aus, dass eine Kündigung, die vom Bürgermeister ohne wirksamen Gemeinderatsbeschluss ausgesprochen wird, bis zur nachträglichen Genehmigung durch den Gemeinderat schwebend unwirksam ist.
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