Problempunkt
Der Beklagte war als Servicekraft für seine Arbeitgeberin tätig. Er schloss mit ihr eine Rückzahlungsvereinbarung für eine von ihr vollständig fi nanzierte Ausbildung zum Triebwagenführer. Die Klägerin verwendete die identische Vereinbarung in weiteren 25 Fällen. Sie sah einen Kostenerstattungsanspruch u. a. vor, wenn der Beklagte vor Ende der Ausbildung oder vor Ablauf von zwei Jahren danach kündigt. Weitere Regelungen für den Fall der Eigenkündigung gab es nicht.
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Redaktion (allg.)
· Artikel im Heft ·
Ein Triebwagenführer klagte vor dem ArbG München gegen seine fristlose Kündigung vom 4.2.2021. Das Kündigungsschutzverfahren endete am 6.4
Problempunkt
Die Arbeitnehmerin war in einer Rehaklinik als Altenpflegerin vom 1.6.2017 bis zum 31.1.2020 für 2.950 Euro brutto
Problempunkt
Die Parteien schlossen Ende März 2021 einen Arbeitsvertrag. Danach wurde der Kläger ab dem 1.5.2021 bei der Beklagten
Die Vorteile liegen auf der Hand
Angesichts der strengen Anforderungen, die die Rechtsprechung an die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen
Fachkräftestrategie und Migrationspaket
Die in der Fachkräftestrategie enthaltenen politischen Grundaussagen der Bundesregierung
Ist-Situation und Entwicklungstrends
Die deutschen Unternehmen stehen aktuell vor gewaltigen Herausforderungen: Die Corona-Pandemie