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Rufbereitschaft: Erstattung von Unfallschäden am privaten Pkw

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Rufbereitschaft: Erstattung von Unfallschäden am privaten Pkw

Problempunkt

Der Mitarbeiter war bei dem beklagten Klinikum als Oberarzt beschäftigt. Er wohnte einige Kilometer von seinem Arbeitsort entfernt. Als er an einem Sonntag Rufbereitschaft hatte, wurde er um 9 Uhr zur Dienstaufnahme gerufen. Auf der Fahrt von zuhause zur Klinik kam er bei Eisglätte mit seinem privaten Pkw von der Straße ab und rutschte in den Straßengraben.

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