Problempunkt
Nach bisherigem Verständnis der in Deutschland durch das AGG umgesetzten Antidiskriminierungsrichtlinie war nur derjenige vor einer Benachteiligung geschützt, der selbst Träger eines der Merkmale in § 1 AGG ist. Diskriminierungen, die wegen anderer Personen erfolgen, aber den Arbeitnehmer tangieren, waren nicht erfasst. Der EuGH musste sich nun mit einer Mitarbeiterin beschäftigen, die selbst nicht behindert war, jedoch wegen der Behinderung ihres Kinds diskriminiert wurde.
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Redaktion (allg.)
· Artikel im Heft ·
Viel Lärm um nichts
Echter Kulturwandel?
Wehende Regenbogenflaggen, in der Luft tanzende Seifenblasen, ausgelassen feiernde
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Zahlung einer Entschädigung nach dem AGG. Die 1968 geborene Klägerin bewarb sich ohne
Problempunkt
Inhaltlichen Gegenstand des Verfahrens bildete ein Vorabentscheidungsersuchen des Bezirksgerichts Krakau (Polen)
Eine öffentlich-rechtliche Körperschaft hatte die Stelle „Stellvertretender Vorstandsvorsitzender (m/w/d)“ ausgeschrieben. Hierauf bewarb sich ein 61
Die passenden Kandidaten finden
Schon im ersten Schritt – der Suche nach passenden Kandidaten, die zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden
Problempunkt
Der klagende Arbeitnehmer begehrt die Zahlung von Schadensersatz wegen eines Verstoßes gegen das Verbot der