Schwangerschaft kein Einstellungshindernis
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Schwangerschaft kein Einstellungshindernis
Problempunkt
Die Klägerin war bei der Beklagten, einer Krankenhausträgerin aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrages als Krankenschwester beschäftigt. Als die Einrichtung unbefristete Stellen als OP-Schwester ausgeschrieben hatte, reichte sie ihre Bewerbung hierauf ein. Zwei Monate zuvor war festgestellt worden, dass die Klägerin schwanger war.
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