§ 622 Abs. 2 BGB ist europarechtswidrig
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§ 622 Abs. 2 BGB ist europarechtswidrig
Problempunkt
Die Arbeitnehmerin war seit 1996, d.h. seit ihrem 18. Lebensjahr, beschäftigt. Im Dezember 2006 kündigte ihr der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum 31.1.2007. Die Arbeitnehmerin erhob Kündigungsschutzklage. Sie machte geltend, bei zehnjähriger Betriebszugehörigkeit müsse der Arbeitgeber nach § 622 Abs. 2 Nr.
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