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Stillschweigender Ausschluss der tarifvertraglichen Nachwirkung

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Stillschweigender Ausschluss der tarifvertraglichen Nachwirkung

Problempunkt

Dass Tarifverträge trotz § 4 Abs. 5 TVG nicht zwingend nachwirken, ist allgemeiner Konsens. Wie bzw. wann die Nachwirkung jedoch wirksam konkludent ausgeschlossen wird, bleibt eine Frage des Einzelfalls. Es kommt insoweit maßgebend auf die Umstände an, die auf den jeweiligen Regelungswillen der Tarifvertragsparteien schließen lassen.

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