Stillschweigender Ausschluss der tarifvertraglichen Nachwirkung
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Stillschweigender Ausschluss der tarifvertraglichen Nachwirkung
Problempunkt
Dass Tarifverträge trotz § 4 Abs. 5 TVG nicht zwingend nachwirken, ist allgemeiner Konsens. Wie bzw. wann die Nachwirkung jedoch wirksam konkludent ausgeschlossen wird, bleibt eine Frage des Einzelfalls. Es kommt insoweit maßgebend auf die Umstände an, die auf den jeweiligen Regelungswillen der Tarifvertragsparteien schließen lassen.
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