Direkt zum Inhalt

Streiks für Tarifsozialpläne zulässig

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
Lesedauer: ca. 6 Minuten

Streiks für Tarifsozialpläne zulässig

Problempunkt

Folgendes Szenario: Die Unternehmensleitung beschließt die Schließung eines Standorts, da die Produktion ins Ausland verlagert werden soll. Allen Mitarbeitern soll betriebsbedingt gekündigt werden. Die Spielregeln für die Personalleiter in solchen Situationen waren über Jahrzehnte bekannt und eingespielt.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium