Tarifliche Versetzungsbefugnis
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Tarifliche Versetzungsbefugnis
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Befugnis der Beklagten, dem Kläger im Rahmen des Direktionsrechts vorübergehend Tätigkeiten einer niedrigeren Vergütungsgruppe zuzuweisen. Der Kläger ist seit 1989 bei der Beklagten beschäftigt. In § 1 des Arbeitsvertrags heißt es: "Herr L wird ab 4.12.1989 im Bereich der BS-Betriebe als Kraftfahrzeughandwerker eingestellt.
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