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Überstundenabgeltung

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Überstundenabgeltung

Problempunkt

Der Kläger war auf Grundlage eines mündlichen Arbeitsvertrags bei der Beklagten mit einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden bei einem regelmäßigen Grundgehalt von 2.185 Euro brutto beschäftigt. Nach Ende des Arbeitsverhältnisses machte er die Vergütung von Überstunden geltend.

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