Überstundenausgleich nach Sanierungstarifvertrag
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Überstundenausgleich nach Sanierungstarifvertrag
Problempunkt
Der Kläger machte gegen den Insolvenzverwalter der Philipp Holzmann AG Ansprüche auf Überstundenausgleich geltend. Er war vom 20.5.1996 bis zum 4.6.2002 bei der Philipp Holzmann AG als Baufacharbeiter beschäftigt. Das Unternehmen war kraft Verbandszugehörigkeit an die Lohntarifverträge des Baugewerbes gebunden.
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