Unklarheitenregel und Freiwilligkeitsvorbehalt
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Unklarheitenregel und Freiwilligkeitsvorbehalt
Problempunkt
Die Parteien stritten um die Vergütung nicht - gesondert - bezahlter Arbeitszeiten. Der (Formular-)Arbeitsvertrag der Klägerin enthielt u. a. in § 3 eine Regelung, wonach "die Zahlung eines 13. Gehalts eine freiwillige Leistung der Firma ist, die anteilig als Urlaubs- und Weihnachtsgeld gewährt werden kann".
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