Verfall von Versorgungsanwartschaften – Altersdiskriminierung
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Verfall von Versorgungsanwartschaften – Altersdiskriminierung
Problempunkt
Der Kläger war bei der Beklagten von November 1971 bis Juli 1988 beschäftigt. Bei der Beklagten gilt eine Versorgungsordnung, wonach im Wesentlichen dann ein Rentenzuschuss gewährt wird, wenn eine ununterbrochene Beschäftigung von zehn Jahren vorliegt.
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