Vorzeitige Beendigung und Übertragung von Elternzeit
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Vorzeitige Beendigung und Übertragung von Elternzeit
Problempunkt
Die Klägerin ist seit 1999 bei der Beklagten beschäftigt. Im Jahr 2004 brachte sie ihre Tochter zur Welt und nahm drei Jahre Elternzeit. Vor deren Ablauf wurde 2006 ihr Sohn geboren. Daher teilte die Klägerin der Beklagten mit, sie wolle drei Jahre Elternzeit für ihren Sohn nehmen und die verbleibende Elternzeit für ihre Tochter "vorab oder danach" in Anspruch nehmen.
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