Direkt zum Inhalt

Widerruf der Privatnutzung des Firmenwagens

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
Lesedauer: ca. 5 Minuten

Widerruf der Privatnutzung des Firmenwagens

Problempunkt

Der Kläger ist seit 1995 bei der Beklagten im Außendienst beschäftigt. Diese überließ ihm einen Firmenwagen, worüber beide im August 2001 einen Dienstwagenvertrag schlossen. Danach steht der Wagen dem Mitarbeiter für berufliche Fahrten uneingeschränkt zur Verfügung. Auch Privatfahrten sind ihm bis auf Widerruf gestattet. Diesen kann der Arbeitgeber jederzeit erklären.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium