Widerruf der Privatnutzung des Firmenwagens
Lesedauer: ca. 5 Minuten
Widerruf der Privatnutzung des Firmenwagens
Problempunkt
Der Kläger ist seit 1995 bei der Beklagten im Außendienst beschäftigt. Diese überließ ihm einen Firmenwagen, worüber beide im August 2001 einen Dienstwagenvertrag schlossen. Danach steht der Wagen dem Mitarbeiter für berufliche Fahrten uneingeschränkt zur Verfügung. Auch Privatfahrten sind ihm bis auf Widerruf gestattet. Diesen kann der Arbeitgeber jederzeit erklären.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
