Problempunkt
Die Klägerin war bei der Beklagten seit 2006 aufgrund von vier befristeten, unmittelbar nacheinander abgeschlossenen Verträgen beschäftigt. Der letzte Vertrag begann gegen Ende 2008 und lief für das Jahr 2009. Die Klägerin wurde als Arbeitsvermittlerin bei der Agentur für Arbeit eingesetzt. Im Dezember 2007 hatte die Beklagte einem fest eingestellten Arbeitsvermittler aus dem Team 123 "Arbeitgeber-Service" bis einschließlich 2010 die Tätigkeit eines Weiterbildungsberaters übertragen. In genau diesem Team wurde die Klägerin 2009 eingesetzt.
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Redaktion (allg.)
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