Problempunkt
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) forderte das klagende Unternehmen auf Ersuchen der amerikanischen Wertpapieraufsichtsbehörde im Jahr 2007 auf, ihr alle Dokumente, E-Mails und sonstige Kommunikationsmittel zu überlassen, die einzelne Mitarbeiter im Zusammenhang mit bestimmten Geschäften genutzt hatten und die gewisse Namen, Stichworte oder E-Mail-Adressen enthielten. Hiergegen wehrte sich die Klägerin mit dem Hinweis, sie habe den Mitarbeitern gestattet, den dienstlichen Rechner auch zum privaten E-Mail-Verkehr zu nutzen.
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