Problempunkt
Die Gewerkschaft BCE hatte mit dem Arbeitgeberverband verschiedene Tarifverträge geschlossen, darunter einen zur Jahresabschlussvergütung i. H. v. einem Bruttomonatsgehalt. Darüber hinaus hatten die Parteien im Rahmentarifvertrag eine Öffnungsklausel vereinbart, die vom Tarifvertrag abweichende betriebliche Regelungen (betriebliche Bündnisse) innerhalb detailliert beschriebener Grenzen und Ziele (u. a. zur Beschäftigungssicherung) ermöglichen sollte. Bei Vorliegen der Voraussetzungen sah die Öffnungsklausel vor, dass die Tarifvertragsparteien der abweichenden Betriebsvereinbarung zustimmen "sollen".
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Redaktion (allg.)
· Artikel im Heft ·
Tarifvertrag als Rechtsgrundlage
Gestaltungen zur tariflichen und betrieblichen Arbeitszeit sind Arbeitsbedingungen nach § 1 Abs. 1
Problempunkt
§ 1 Abs. 1b Satz 3 AÜG sieht vor, dass die gesetzliche Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten in einem Tarifvertrag von
Standort- und Beschäftigungssicherung
Standortsicherung und Beschäftigungssicherung kann man guten Gewissens als Handwerkszeug der
Problempunkt
Die SOKA-Bau zieht als gemeinsame Einrichtung der Tarifparteien des Baugewerbes u. a. Beiträge zur Urlaubskasse (ULAK)
Problempunkt
Der Kläger begehrt die Entfristung seines Arbeitsvertrags. Er war zunächst für rund 35 Monate als Zeitarbeitnehmer an die
Vor dem LAG Mecklenburg-Vorpommern (Urt. v. 23.11.2021 – 5Sa88/21, rk.) stritten die Parteien über die Wirksamkeit einer außerordentlichen