Bundestariftreuegesetz soll Tarifbindung stärken
Die aktuelle Bundesregierung plant, öffentliche Aufträge künftig nur noch an Unternehmen zu vergeben, die tarifvertragliche Arbeitsbedingungen bieten – und zwar auch über Subunternehmen. Dadurch sollen Tarifbindung gefördert, faire Löhne garantiert und Lohndumping unterbunden werden.
„Tarifverträge sind die Basis für anständige Löhne und gute Arbeitsbedingungen. Damit noch mehr Beschäftigte von Tarifverträgen profitieren, senden wir mit dem Bundestariftreuegesetz ein starkes Signal: Aufträge des Bundes sollen nur noch an Unternehmen vergeben werden, wenn sie tarifliche Standards gewährleisten. […] Durch höhere Löhne stärken wir zudem die Binnennachfrage in außenpolitisch schwierigen Zeiten. Und wir sorgen für fairen Wettbewerb: Unternehmen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen, dürfen keinen Nachteil haben. Mit dem Bundestariftreuegesetz lösen wir ein gesellschaftliches Versprechen ein: Wer im Auftrag des Bundes arbeitet soll auch ordentlich bezahlt werden“, betont Arbeitsministerin Bas (SPD) in einer MItteilung des BMAS von 23.7.2025.
Hintergrund der gesetzgeberischen Bemühungen um eine solche Regelung ist u. a. die seit Jahren rückläufige Tarifbindung (vgl. Hohendanner/Kohaut, IAB-Forum vom 30.5.2025). Zudem zielt das Vorhaben auch auf die Einhaltung der EU-Richtlinie 2022/2041, die die Erhöhung der Tarifbindung auf mindestens 80 % anstrebt.
Das Gesetz (in gemeinsamer Federführung von BMAS und BMWE) soll im August 2025 im Kabinett und im Laufe dieses Jahres im Bundestag verabschiedet werden. Es bedarf zudem der Zustimmung des Bundesrates.
