EU beschließt besseren Schutz für Whistleblower

Quelle: pixabay.com
Quelle: pixabay.com

Am 7.10. haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union Vorschriften beschlossen, die künftig EU-weit einheitliche Standards für den Schutz von Hinweisgebern (sog. Whistleblower) vorsehen. Hiernach sind öffentliche und private Organisationen sowie Behörden dazu verpflichtet, sichere Kanäle für die Meldung etwaiger Missständen einzurichten, damit Hinweisgeber Rechtsverstöße gefahrlos melden können. Nun haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern müssen zuverlässig funktionierende Meldekanäle einrichten. So soll ein gesundes Betriebsklima erhalten bleiben und entstehen.

Whistleblower sollen zunächst interne Kanäle nutzen, bevor sie auf externe, von den Behörden eingerichtete Kanäle zugreifen.

Unter dem Schutz der neuen Vorschriften stehen u. a. Angestellte und Beamte auf nationaler oder lokaler Ebene, Freiwillige und Praktikanten, nicht geschäftsführende Mitglieder und Gesellschafter.

Es werden Schutzvorkehrungen eingeführt, um Hinweisgeber vor Verfolgung zu schützen. Sie dürfen nicht suspendiert, herabgestuft oder eingeschüchtert werden. Das gilt in gleichem Maße für unterstützende Kollegen und Angehörige.

Innerhalb von drei Monaten müssen betroffene Behörden und Unternehmen auf die Meldungen reagieren und Missständen nachgehen.

In diesem Buch werden die verschiedensten Aspekte für Praktiker umfassend dargestellt und der Aufbau und die Systematik des Arbeitsschutzes, Compliance-relevanter Aspekte, Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern erläutert.

Printer Friendly, PDF & Email

Kurz vor Ablauf der Frist zur Umsetzung der EU-Whistleblowerrichtlinie in nationales Recht am 17. Dezember 2021 zeigt der „Whistleblowing Report 2021“

Deutschland und sieben weitere Staaten (Tschechien, Estland, Spanien, Italien, Luxemburg, Ungarn und Polen) werden erwartungsgemäß von der EU

Spätestens durch die Fälle Assange und Snowden wurde der Begriff des Whistleblowing einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Die aktuelle Folge gibt

Nach der am 9.5. vom Vermittlungsausschuss erzielten Einigung zum Regierungsentwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes hat der Bundestag am gestrigen

Das Verbot des Tragens jeder sichtbaren Ausdrucksform politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen kann durch das Bedürfnis des Arbeit

Urteil vom 21. August 2023 - NotZ(Brfg) 4/22

Der Senat für Notarsachen des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Altersgrenze für Notare