EU-Grundrecht auf Nichterreichbarkeit in der Kritik

Quelle: pixabay.com
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Der Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments hat den Vorschlag unterbreitet, dass die Nichterreichbarkeit von Arbeitnehmern während ihrer Freizeit künftig ein Grundrecht werden soll. So soll es allen Arbeitnehmern in der Europäischen Union möglich sein, am Feierabend und im Urlaub alle Arbeitsgeräte auszuschalten, ohne dafür mit negativen Konsequenzen rechnen zu müssen.

Derzeit existiert laut den federführenden Abgeordneten keine explizite Rechtsvorschrift der EU, die eine solche Nichterreichbarkeit garantiert. Der Ausschuss fordert die Erarbeitung einer Richtlinie, die insbesondere den Einsatz digitaler Arbeitsgeräte tarifvertraglich regeln soll. Zwar brächte die Digitalisierung auch für Arbeitnehmer zahlreiche Vorteile, aber eben auch erhebliche Nachteile: Durch eine permanente Erreichbarkeit verlängerten sich oftmals die Arbeitszeiten und die Grenzen von Berufs- und Privatleben drohen zu verschwimmen.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger nennt das vom Ausschuss geplante Recht auf Nichterreichbarkeit in einem Interview mit der Augsburger Allgemeine überflüssig. Schon jetzt müsse kein Arbeitnehmer ununterbrochen erreichbar sein. Dies sei durch umfangreiche Gesetzgebung sowohl auf europäischer Ebene (Arbeitszeitrichtlinie) als auch auf nationaler Ebene (ArbZG)  geregelt. Ein vom Beschäftigungsausschuss im Europäischen Parlament vorgesehenes starres Korsett würde mobile Arbeit nur blockieren.

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