Hinweisgeberschutz: EU-Kommission verklagt Deutschland

Bild: freshidea /stock.adobe.com
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Deutschland und sieben weitere Staaten (Tschechien, Estland, Spanien, Italien, Luxemburg, Ungarn und Polen) werden erwartungsgemäß von der EU-Kommission vor dem EuGH verklagt. Grund ist die nicht vollständige Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (vgl. ausführlich zur EU-Richtlinie sowie zur geplanten deutschen Umsetzung, dem Hinweisgeberschutzgesetz, Sultzer, AuA 1/23, S. 28 ff. sowie den Roundtable in AuA 8/22, S. 8 ff.). Im aktuellen Vertragsverletzungsverfahren hat die Kommission Deutschland mit Gründen versehene Stellungnahmen zugesandt. Es bleiben nun zwei Monate Zeit, um hierauf zu antworten.

Am 10.2.2023 ging das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz in die Abstimmung in den Bundesrat. Dort erhielt das bereits im Dezember 2022 vom Bundestag beschlossene Gesetz nicht die erforderliche Mehrheit, wenngleich die Europäische Whistleblower-Richtlinie 2019/1937 bereits bis zum 17.12.2021 hätte umgesetzt werden müssen. Wegen diesem Versäumnis ist es zur Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens auf EU-Ebene gekommen. Wie es nun – zumindest im deutschen Gesetzgebungsverfahren – weitergeht, haben wir in einem Interview (AuA 3/23, VÖ Anfang März) Frederike Emme, Arbeitsrechtexpertin bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Osborne Clarke gefragt. Aus ihrer Sicht gelangt der Entwurf nun in den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag: „Zu hoffen bleibt, dass im Vermittlungsausschuss dann eine standfeste Kompromisslösung zum Schutze von Hinweisgebenden herausgearbeitet wird. Jedoch: Der Bundestagsabgeordnete Till Steffen (Parlamentarischer Geschäftsführer Bündnis 90/Die Grünen, Bundestagsfraktion) hat verlauten lassen, dass die Ampel an dem Gesetz festhalte: `In der Ampel haben wir besprochen, dass wir den Gesetzentwurf inhaltsgleich in einer nicht zustimmungspflichtigen Form erneut in den Bundestag einbringen werden und zwar so schnell wie möglich. `“

Insbesondere aus den unionsgeführten Bundesländern kam der Widerstand. Sie befürchten etwa zu starke bürokratische Belastungen für die Arbeitgeber und kritisieren die Tatsache, dass Unternehmen bereits bei einer Anzahl von mindestens 50 Beschäftigten Meldestellen für Hinweisgeber einrichten müssen.

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